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hiki-Wiki

Unsere Sammlung von Infos zu den Themen Hirnverletzung, erste Schritte, in der Schule, Erwachsen werden, Alltag, Familie, Hilfsmittel und Therapien und Rechtliches.

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Ein Mädchen ruht sich auf der Schulter ihres Vaters aus.

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Manh Nguyen
Geschäfts­leiter

Tel. 044 252 54 54
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Testament und Legat

Möchten Sie sich über Ihr Leben hinaus für Familien mit hirnverletzten Kindern und Jugendlichen in der Schweiz engagieren? Sie können Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen und Wertvorstellungen regeln. Damit setzen Sie ein wertvolles Zeichen der Solidarität mit Kindern und Jugendlichen, die von einer Hirnverletzung betroffen sind.

Sie können gemeinnützige Organisationen in Ihrem Testament berücksichtigen. Dieses muss rechtsgültig sein und Ihren Willen festhalten, dass Sie dem Verein hiki eine Erbschaft oder ein Legat vermachen.

In Zusammenarbeit mit dem DeinAdieu-Portal können Sie einfach und kostenlos eine Testament-Vor­lage erstellen. Auf Wunsch erhalten Sie auch kostenlose juristische Erstberatung.

Bei einer Erbschaft können Sie hiki einen Teil Ihres Nachlasses vermachen, meist einen gewissen Prozentsatz Ihrer frei verfügbaren Quote (mehr dazu im hiki-Testamentratgeber). Bei einem Legat können Sie einen fixen Betrag, den Sie spenden möchten, in Ihrem Testament festlegen. Ohne Testament wird Ihr Nachlass laut Gesetz verteilt oder fällt beim Fehlen gesetzlicher Erben gesamthaft an den Staat.

Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

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