Rechtliche Gleichstellung
Behindertengleichstellungsgesetz
Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) gilt seit dem 1. Januar 2004. Es hat zum Zweck, Benachteiligungen zu beseitigen oder zu verringern und enthält Vorschriften, wie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden soll. Es sieht Massnahmen in den Bereichen Bauten und Anlagen, Öffentlicher Verkehr, Dienstleistungen, Schule, Aus- und Weiterbildung und Beschäftigung beim Bund vor.
Uno-Behindertenrechtskonvention
Die Schweiz ist im April 2014 dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Uno (Uno-BRK) beigetreten. Damit verpflichtet sie sich, Hindernisse zu beseitigen, mit denen Menschen mit Behinderung konfrontiert sind, Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung zu schützen und ihre Inklusion sowie ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern.
Der Aktionsplan UN-BRK, ein Projekt von INSOS Schweiz, CURAVIVA Schweiz und VAHS Schweiz, formuliert Ziele und Massnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Institutionen. Er stellt einen Katalog von Empfehlungen und Hilfsmitteln sowie eine laufend aktualisierte Sammlung von guten Beispielen aus der Praxis zur Verfügung.
Nützliche Links
Dachverband der Behindertenselbsthilfe
www.agile.ch
Dachverband der Behindertenorganisationen
www.inclusion-handicap.ch
Behindertenverbände
Verschiedene Dachorganisationen vertreten die Stimme der 1.8 Millionen Menschen mit Behinderungen in der Schweiz. Sie setzen sich auf politischer Ebene für Inklusion, Gleichstellung, Existenzsicherung und den Schutz der Rechte und Würde aller Menschen mit Behinderungen ein. Sie beteiligen sich an Vernehmlassungen zu Gesetzesentwürfen und Anhörungen, betreiben Lobbying in den Bereichen Sozialversicherungen, Sozial- und Finanzpolitik, Erwerbsarbeit, berufliche Integration, Bildung und Verkehr zugunsten von Menschen mit einer Behinderung.