Nützliche Links

Ein Erklärvideo zum Thema sowie nützliche Merkblätter zum Nachteilsausgleich stellt die Bildungsdirektion des Kantons Zürich zur Verfügung.
www.vsa.ch > Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleich

Unter Nachteilsausgleich versteht man Massnahmen zur Anpassung der Rahmenbedingungen für Prüfungen gemeint. Sie dienen dazu, das Erreichen der Lernziele bei Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung unter fairen Bedingungen zu beurteilen. Die Massnahmen sind jeweils individuell, auf den Einzelfall abgestimmt.

Massnahmen des Nachteilsausgleichs kommen bei einer diagnostizierten körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung in Frage, die sich auf schulische Aktivitäten auswirkt. Das Anrecht auf einen Nachteilsausgleich leitet sich aus einer «Behinderung» im juristischen Sinne ab, d.h. gemäss Definition im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) Art. 2. Abs. 1.

Ein Nachteilsausgleich umfasst lediglich Anpassungen der Rahmenbedingungen, nicht aber der Lernziele oder des Beurteilungsmassstabs. Fehlt klar das Potential, die Lernziele zu erreichen, gibt es keinen Nachteilsausgleich, sondern allenfalls angepasste Lernziele, häufig verbunden mit einem Verzicht auf Benotung.

Nützliche Informationen

Das Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik SZH gibt Antwort auf häufige Fragen zum Nachteilsausgleich.
Zu den FAQ

Das Volksschulamt des Kantons Zürich stellt ein Merkblatt für Eltern zur Verfügung, das sinngemäss auch für andere Kantone anwendbar ist.
Zum Mekblatt für Eltern

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