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Übersicht über die sonder­päda­gogischen Mass­nahmen
www.szh.ch > Sonder­päda­gogisches Angebot

Überblick über die Schulung bei beson­derem Bildungs­bedarf
www.educa.ch > Sonder­päda­gogische Mass­nahmen

Sonderpädagogisches Angebot

Für die Unterstützung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf und mit Behinderungen gibt es ein breites Angebot. Ein besonderer Bildungsbedarf liegt vor, wenn die Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen eingeschränkt bzw. gefährdet ist oder sie dem Unterricht in der Regelschule ohne spezifische Unterstützung nicht folgen können.

In der Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Sonderpädagogik-Konkordat) haben sich die Kantone auf ein Sonderpädagogisches Grundangebot für die Altersspanne von 0 bis 20 Jahren geeinigt. Dieses umfasst Beratung und Unterstützung, heilpädagogische Früherziehung, Schulischen Heilpädagogik, Logopädie, Psychomotorik, sonderpädagogische Massnahmen in einer Regelschule oder in einer Sonderschule, sowie Betreuung in Tagesstrukturen oder stationäre Unterbringung in einer sonderpädagogischen Einrichtung.

In den meisten Kantonen sind Schulpsychologische Dienste, Kinder- und Jugendpsychologische Dienste oder andere Fachleute für die Abklärungen, Diagnosen, Beratungen und Behandlungen zuständig. Eine Sonderschulung erfolgt nach einem Antrag, Abklärungen und einem Zuweisungsentscheid. In erster Linie können Lehrerinnen und Lehrer, Ärztinnen und Ärzte, Spezialdienste (z.B. Schulpsychologische Dienste), Schulbehörden oder Vormundschaftsbehörden Anträge stellen.

Mit dem Standardisierten Abklärungsverfahren (SAV) wird ermittelt, ob ein Kind mit einem besonderen Bildungsbedarf eine Regelschule (integrative Schulung) oder eine Sonderschule (separative Schulung) besucht. Das Verfahren dient zur systematischen Erfassung von unterschiedlichen Informationen zum Kind und erfolgt anhand von zwei standardisierten Prozessschritten (Basis- und Bedarfsabklärung). Ziel ist eine umfassende, mehrdimensionale Beurteilung als Entscheidungsgrundlage bei der Anordnung von sonderpädagogischen Massnahmen. Mit der Einführung des SAV verabschiedet man sich von den früheren, an Grenzwerten orientierten IV-Kriterien und lenkte den Blick auf die Entwicklungs- und Bildungsziele der Kinder und Jugendlichen gelenkt.

Übersicht integrative/separative Schulung in der Schweiz

In der Schweiz werden Massnahmen zur integrativen und separativen Schulung je nach Kanton sehr unterschiedlich benannt, vergeben und umgesetzt. Die Chance, von integrativer Schulung zu profitieren, hängt damit vom Wohnort ab. Die Studie InSeMa der PH Bern in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Zentrum für Heilpädagogik SZH zeigt, wie die einzelnen Kantone die sonderpädagogischen Massnahmen umsetzen. Auf einer interaktiven Karte können für die ganze Schweiz oder einzelne Kantone verschiedene Kriterien angezeigt werden.

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